Search Results - Auf die wiederholten Vorstellungen um Minderung der, dem Fürstenthum Münster auferlegten Krieges-Contribution, haben Seine Majestät der Kaiser und König allerhöchst verordnet, dass die auf die Provinzen Münster und Grafschaft Marck zu Vier Millionen, Viermal Hunderttausend Francs bestimmte Contribution, auf diese Provinzen und auf das Fürstenthum Osnabrück repartirt werden soll..